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Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf eine tarifvertragliche Ausschlussklausel im Versicherungsgewerbe
BAG Erfurt, AZ: 10 AZR 390/08, 06.05.2009
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Eine Klausel im Arbeitsvertrag, die auf bestimmte Teile eines Tarifvertrags verweist, ist nicht unklar oder unverständlich. Eine Verweisung auf Vorschriften eines anderen Regelungswerks führt auch nicht zur Intransparenz.

Nach § 24 Abs. 2 des Manteltarifvertrages für das private Versicherungsgewerbe (MTV) müssen Angestellte im Außendienst Ansprüche aus der Einkommensregelung innerhalb einer Frist von 12 Monaten wenigstens dem Grunde nach schriftlich geltend machen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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