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Zur erstmaligen Einsichtnahme von drei Vergleichsangeboten in der Eigentümerversammlung
LG Dortmund, AZ: 1 S 9/20, 15.05.2020
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Zur ordnungsgemäßen Beschlussfassung einer Indstandsetzungsmaßnahme ist es erforderlich, Vergleichsangebote bereits mit der Einladung den Wohnungseigentümern bekanntzugeben.

Denn es ist einem Wohnungseigentümer nicht zuzumuten, dass er unter dem Druck der Eigentümerversammlung drei Vergleichsangebote, die ihm erstmals in der Versammlung vorgelegt werden, sogleich überprüft, um dann im unmittelbaren Anschluss Beschluss zu fassen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungseigentümerversammlung Verwalter Sanierungsbeschluss Instandhaltung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop