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Eingruppierung einer Diplom-Gartenbauingenieurin im öffentlichen Dienst
LAG Rostock, AZ: 5 Sa 119/19, 28.04.2020
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Die naturschutzrechtliche Prüfung von Eingriffen in Natur und Landschaft kann eine Ingenieurstätigkeit im Sinne der Entgeltgruppe 10 TVöD/VKA (Ingenieurinnen und Ingenieure mit entsprechender Tätigkeit) sein.

Eine Tätigkeit entspricht einer bestimmten Ausbildung, wenn die Ausbildung notwendig ist, um die Tätigkeit fachgerecht ausüben zu können. Es genügt nicht, dass die Ausbildung lediglich nützlich oder wünschenswert ist. Die in der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten müssen vielmehr für eine ordnungsgemäße Erledigung der übertragenen Aufgaben erforderlich sein. Das ist der Fall, wenn die Aufgaben ohne diese Qualifikation nicht fachgerecht bearbeitet werden können.
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