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Kein Aufwendungsersatzanspruch nach Scheitern länger andauernder Vertragsverhandlungen
OLG Düsseldorf, AZ: I-24 U 21/19, 17.12.2019
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Es ist grundsätzlich das gute Recht eines jeden an Vertragsverhandlungen Beteiligten, vom Vertragsschluss letztlich doch Abstand zu nehmen, ohne dies irgendwie begründen zu müssen.

Hat ein Teil nach Vertragsverhandlungen gehofft, ein Vertrag werde zustande kommen und aus diesem Grund etwa Aufwendungen gemacht, so ist es grundsätzlich seine Sache.

Ein Vertragspartner muss nicht ungefragt auf vertragsrelevante Umstände hinweisen, von denen er annehmen darf, dass nach ihnen gefragt wird, falls sie für die Gegenseite von Bedeutung sind.
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