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Wann begründet der Abbruch von Vertragsverhandlungen einen Schadensersatzanspruch aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis?
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 332/94, 29.03.1996
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Wird der Abschluss eines formbedürftigen Vertrages als sicher dargestellt, kann der Abbruch der Verhandlungen durch einen Partner grundsätzlich nur dann einen Schadensersatzanspruch des anderen begründen, wenn das Verhalten des Abbrechenden einen schweren Verstoß gegen die Verpflichtung zu redlichem Verhalten bei den Vertragsverhandlungen bedeutet. Dies erfordert in der Regel die Feststellung vorsätzlichen pflichtwidrigen Verhaltens.
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