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Wohnungeigentümer können Beeinträchtigungen einer gemeinsamen Grenzeinrichtung auch gegen Miteigentümer durchsetzen; §§ 14 WEG; 921, 1004 BGB
AG Hamburg-Mitte, AZ: 9 C 521/18, 06.09.2019
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Nachbarrecht Grenzzaun Frank Dohrmann Rechtsanwalt Bottrop Beseitigungsanspruch bauliche Veränderung Wohnungseigentümergemeinschaft
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