Detailansicht Urteil
Wohnungseigentümer darf während der Corona-Pandemie nicht an der Teilnahme einer Eigentümerversammlung gehindert werden
AG Recklinghausen, AZ: 90 C 45/20, 29.12.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG München, AZ: 31 Wx 405/20, 23.11.2020
-
AG Kassel, AZ: 800 C 2563/20, 27.08.2020
-
AG Lemgo, AZ: 16 C 10/20, 24.08.2020
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Eigentümerversammlung Covid19 Pandemie Corona Vertreterversammlung
Ähnliche Urteile
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Gesellschafter einer im Grundbuch eingetragenen GbR sind in WEG-Vefahren nicht klage- und anfechtungsbefugt
- Der Anspruch auf Nachbesserung der Abrechnung ist gegen die Gemeinschaft zu richten
- Keine Beschlussersetzung durch das Gericht ohne Vorbefassung der Gemeinschaft; §§ 28, 44 WEG
- Zum Anspruch eines einzelnen Eigentümers auf Eigentümerversammlung: Verwalter muss einmal im Jahr Versammlung einberufen
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Makler Kündigung Treppenlift Einstimmigkeit Teilungserklärung Abschleppen Veränderung Wohnungseigentümer Eigentümerversammlung Anfechtungsklage Schimmel Arzthaftung Mietminderung Gemeinschaftseigentum Kurioses Beschluss Miete Sondereigentum Nutzungsentschädigung Protokoll Verwaltungsbeirat Wirtschaftsplan Verwalter Gegenabmahnung Tierhaltung Garage Wurzeln Jahresabrechnung Abmahnung Beirat Organisationsbeschluss Nachbarrecht Telefonwerbung Verkehrsunfall Eigenbedarfskündigung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
In der Sache hat mit dem Amtsgericht Recklinghausen ein weiteres Gericht zurecht entschieden, dass auch während der Corona-Pandemie ein Wohnungseigentümer nicht von der Teilnahme einer Eigentümerversammlung ausgeschlossen werden kann.
Damit sollte der Empfehlung des Verbandes der Wohnungsverwalter zum Abhalten einer sogenannten "Vertreterversammlung", in welcher der Verwalter für alle Eigentümer mit ausreichend erteilten Vollmachten eine Eigentümerversammlung abhalten kann, nicht mehr gefolgt werden, da diese Vorgehensweise eine erhebliche Anfechtungsgefahr begründet.