Detailansicht Urteil
Wohnungseigentümer hat auch in der Corona-Pandemie das Recht zur Teilnahme an einer Eigentümerversammlung; §§ 23 Abs. 1, 4 WEG; 6 Abs. 1 CoronaMaßnahmenG
AG Lemgo, AZ: 16 C 10/20, 24.08.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Recklinghausen, AZ: 90 C 45/20, 29.12.2020
-
AG Kassel, AZ: 800 C 2563/20, 27.08.2020
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Covid19 Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Nichtigkeit Beschlussfassung Anfechtungsklage Teilnahme Wohnungseigentümerversammlung
Ähnliche Urteile
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Wie muss über eine jahresübergreifende Sonderumlage abgerechnet werden?
- Zur Beschlussersetzungsklage zur Ermittlung des Instandsetzungsbedarfs durch einen Sachverständigen
- Wie bestimmt muss ein Beschluss über die Genehmigung einer baulichen Veränderung sein?
- Erhöhung der Erhaltungsrücklage durch Sonderumlage auch ohne Kostenvoranschläge möglich; § 19 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Teilungserklärung Garage Treppenlift Miete Abmahnung Organisationsbeschluss Nutzungsentschädigung Nachbarrecht Gegenabmahnung Abschleppen Wurzeln Wohnungseigentümer Verwalter Veränderung Einstimmigkeit Anfechtungsklage Wirtschaftsplan Telefonwerbung Beschluss Kündigung Arzthaftung Makler Verkehrsunfall Schimmel Jahresabrechnung Beirat Sondereigentum Protokoll Mietminderung Verwaltungsbeirat Tierhaltung Eigentümerversammlung Kurioses Eigenbedarfskündigung Gemeinschaftseigentum
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!