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Kein Provisionsanspruch bei Übergabe des Exposés eines anderen Maklers
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 172/14, 17.12.2015
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Der Makler, der einem Interessenten das Exposé eines anderen Maklers übergibt, bringt damit grundsätzlich nicht zum Ausdruck, dass er im Erfolgsfall selbst eine Provision beansprucht.

Will der Makler auch für solche Objekte eine Provision beanspruchen, die ihm durch einen dritten Makler benannt worden sind, muss er dies gegenüber dem Interessenten unmissverständlich zum Ausdruck bringen.
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