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Gerechtfertigte Sterbehilfe durch Behandlungsabbruch
BGH Karlsruhe, AZ: 2 StR 454/09, 25.06.2010
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Keywords: Behandlungsabruch Sterbehilfe Unterlassen Rechtfertigung tatsächlicher mußmaßlicher Wille Patient tödliche erkrankt Krankheit Tod unterlassen
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