Detailansicht Urteil
Unterlassungserklärung beseitigt Unterlassungsanspruch/ Anspruch auf Unterlassung ehrverletzender Äußerungen beschränkt sich auf den konkreten Verbreitungsweg; §§ 823, 1004 BGB
AG Bottrop, AZ: 8 C 20/19, 06.05.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
Gefährliche Erledigungserklärung eines Unterlassungsanspruches nach Beseitigung der BeeinträchtigungAG Gladbeck, AZ: 12 C 39/20, 12.06.2020
-
OLG Bamberg, AZ: 6 U 2/07, 12.03.2007
-
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 160/00, 19.12.2002
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Beleidigung Verleumdung Rufschädigung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Schadensersatz wegen Montagefehler
- Aufrechnungsverbot bei beidseitiger vorsätzlicher schädlicher Handlung
- Zur Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers nach Übertragung des Winterdienstes auf einen Dritten; §§ 823, 840 BGB
- Wohnungseigentümergemeinschaft haftet grds. nicht für Pflichtverletzungen eines beauftragten Winterdienstes; § 823 BGB
- Schadensersatz nach einer ärztlichen Behandlung: fehlerhafte Aufklärung?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Protokoll Beschluss Eigenbedarfskündigung Tierhaltung Gemeinschaftseigentum Kurioses Einstimmigkeit Nutzungsentschädigung Wirtschaftsplan Kündigung Wurzeln Eigentümerversammlung Makler Wohnungseigentümer Schimmel Sondereigentum Verkehrsunfall Teilungserklärung Nachbarrecht Anfechtungsklage Garage Verwaltungsbeirat Miete Jahresabrechnung Arzthaftung Telefonwerbung Gegenabmahnung Veränderung Treppenlift Organisationsbeschluss Abschleppen Beirat Mietminderung Verwalter Abmahnung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Bzgl. der Reichweite der Unterlassungsverpflichtung sollte stets darauf geachtet werden, das die beantragte Unterlassungsverpflichtung nicht zu weit gefasst ist und nur die tatsächlich feststellbaren Verstöße umfasst, sonst droht eine ebenso überflüssige wie vermeidbare Prozessniederlage.