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Anwaltshaftung bei unterlassenem Hinweis auf Möglichkeit der Geltendmachung eines Zugewinnausgleichsanspruches
OLG Zweibrücken, AZ: 2 U 52/20, 18.06.2021
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Ein Rechtsanwalt, der im Zusammenhang mit der Abwehr eines güterrechtlichen Auskunftsersuchens mandatiert worden ist, kann sich schadensersatzpflichtig machen, wenn er seinen Mandanten nicht zu unverjährter Zeit auf die offensichtlich bestehende erfolgsversprechende Möglichkeit der Geltendmachung eines eigenen Zugewinnausgleichsanspruches hinweist.

Lässt der Anwalt einen Anspruch seines Mandanten verjähren, tritt der Schaden regelmäßig bereits mit Ablauf der Verjährungsfrist ein, ohne dass es auf die Erhebung des Einspruchs durch den Anspruchsgegner ankommt.
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Keywords: Rechtsanwalt Abwehr Zugewinnausgleichsanspruch Schlechterfüllung Rechtsanwaltsvertrag Mandatsgegenstand Güterstand