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Verjährung des Anspruchs eines Mandaten gegen seinen Anwalt auf Aktenherausgabe
BGH Karlsruhe, AZ: IX ZR 243/19, 15.10.2020
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Der Anspruch des Mandanten auf Herausgabe der Handakten verjährt nach den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften. Die berufsrechtlichen Bestimmungen über die Länge der Aufbewahrungsfrist haben keinen Einfluss auf den Lauf der Verjährung.
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Keywords: Aktenaufbewahrung Handakten Aufbewahrungsfrist Anwalt Anwaltsvertrag