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Kein Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Zutritt zum Werksgelände ohne Covid-19-Test
ArbG Offenbach am Main, AZ: 4 Ga 1/21, 03.02.2021
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Macht der Arbeitnehmer geltend, dass er im Eilrechtsschutz seinen Beschäftigungsanspruch im nicht beendeten Arbeitsverhältnis durchsetzen möchte, so wird der hierzu erforderliche Eilrechtsgrund in aller Regel bejaht. Er besteht darin, dass der Beschäftigungsanspruch als Fixschuld mit jedem Tag der Nichtbeschäftigung unmöglich wird und der Rechtsverlust daher irreversibel ist.?

Macht der Arbeitnehmer seinen Beschäftigungsanspruch im Eilrechtsschutz hingegen nach einer umstrittenen Ausübung des Direktionsrechts geltend, so ist die Situation eine andere. Dem Arbeitnehmer wird hier nicht das Recht genommen, überhaupt beschäftigt zu werden. Der Arbeitgeber bietet regelmäßig die Beschäftigung des Arbeitnehmers zu geänderten Bedingungen an. Da eine Beschäftigung in diesen Fällen stets möglich ist, ist das aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht folgende ideelle Interesse an einer Beschäftigung weniger beeinträchtigt als in den Fällen, in denen der Arbeitgeber eine Beschäftigung des Arbeitnehmers gänzlich ablehnt.?

In einem solchen Fall ist es dem Arbeitnehmer in der Regel nicht unzumutbar, der Anweisung zunächst Folge zu leisten und deren Rechtmäßigkeit sodann im Hauptsacheverfahren überprüfen zu lassen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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