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Schäden an Außenwänden als Mietmangel
AG Paderborn, AZ: 55 C 91/18, 23.04.2021
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Ein Mietmangel wegen Verfärbungen der Außenfassade eines Mietobjekts kommt nur in Betracht, wenn hierdurch der Gebrauch der Mietsache beeinträchtigt ist.

Eine Verfärbung der Innenwände eines Mietobjekts ist imstande, einen Mietmangel zu begründen, wenn die Verfärbung schimmelbedingt ist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iur. Dennis Keke
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