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Quarantänepflicht eines Kleinkindes nach Aufenthalt in einem Hochrisikogebiet
VG Hamburg, AZ: 5 E 4373/21, 26.10.2021
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Kindern bis zum Alter von elf Jahren steht derzeit keine Impfmöglichkeit offen. Sie können allenfalls zu den genesenen Personen, nicht aber zu den geimpften Personen gehören. Regelhaft können sie deshalb nicht durch Vorlage eines Impfnachweises nach § 4 Abs. 2 Satz 2 CoronaEinreiseV ihre Absonderungspflicht vorzeitig beenden, ohne dass sie für eine Verkürzung der Absonderung durch rechtzeitige Impfung Vorsorge hätten treffen können. Ein „Freitesten“ ist vor Ablauf von fünf Tagen ebenso wenig möglich.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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