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Quarantäne: Nichtanrechnung auf den Urlaub nur mit ärztlicher AU-Bescheinigung
LAG Düsseldorf, AZ: 7 Sa 857/21, 15.10.2021
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Die Nichtanrechnung von Urlaubstage erfordert bei bereits bewilligtem Urlaub, dass durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass aufgrund der Erkrankung Arbeitsunfähigkeit gegeben ist. Aus einem Bescheid des Gesundheitsamts ergibt sich lediglich, dass der Arbeitnehmer an COVID-19 erkrankt war. Eine Beurteilung der Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmer durch einen Arzt wird damit nicht ersetzt.

Eine analoge Anwendung der eng begrenzten Ausnahmevorschrift des § 9 BUrlG kommt nicht in Betracht. Nach der Konzeption des BUrlG fallen urlaubsstörende Ereignisse als Teil des persönlichen Lebensschicksals grundsätzlich in den Risikobereich des einzelnen Arbeitnehmers.
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