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Kein Entbindung von der Impf- und Testpflicht an Universitäten
VG Mainz, AZ: 1 L 787/21, 22.10.2021
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Angesichts des immer noch dynamischen Infektionsgeschehens stellt die Testnachweispflicht nach der Auffassung des Verordnungsgebers einen wesentlichen Baustein einer komplexen Pandemiebekämpfungsstrategie dar.

Die auf den Bürger übergegangene Kostentragungspflicht für Coronatests liege im Bereich des weiten Spielraums, den der Normgeber habe. Er stelle mit dem kostenfreien Impfangebot eine niedrigschwellige Alternative zu kostenpflichtigen Tests zur Verfügung, deren Inanspruchnahme nicht grundsätzlich unzumutbar sei.

Auch Studierenden müsse nicht von vornherein die kostengünstigere Möglichkeit von selbst durchgeführten Selbsttests eröffnet werden. Sie stelle voraussichtlich keine mildere Variante dar, denn sie führe zu einem erheblichen organisatorischen und finanziellen Aufwand für Hochschulen, die die Selbsttestungen der Studierenden zu überwachen hätten.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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