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Testpflicht für Disko & Club - Eilantrag abgelehnt
VGH Mannheim, AZ: 1 S 3038/21, 12.10.2021
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Einem Antrag nach § 47 Abs 6 VwGO fehlt das Rechtschutzbedürfnis, wenn der Antragsteller seine Rechtsposition nicht verbessern kann, weil die Vorschriften der sog. „Warn-“ und „Alarmstufe“ im Moment und in absehbarer Zeit nicht anwendbar sind.

Die Vorschriften über Testnachweispflichten für nicht-immunisierte Personen in § 5 Abs 1 S 2 CoronaVO i.V.m. den Regelungen des Teils 2 der CoronaVO vom 15.09.2021 in der sog. „Basisstufe“ ist voraussichtlich rechtmäßig, insbesondere verhältnismäßig und gleichheitsrechtlich nicht zu beanstanden. Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass ein kostenloser „Bürgertest“ seit dem 11.10.2021 nicht mehr zur Verfügung steht.

Das Erfordernis eines negativen PCR-Tests für den Besuch einer Diskothek, eines Clubs oder einer ähnlichen Einrichtung für nicht-immunisierte Personen ist voraussichtlich verfassungsrechtlich gerechtfertigt und insbesondere verhältnismäßig.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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