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Arbeitgeber trägt für staatlich verfügten „Lockdown“ nicht das Arbeitsausfallrisiko
BAG Erfurt, AZ: 5 AZR 211/21, 13.10.2021
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VG Hamburg, AZ: 5 E 4373/21, 26.10.2021
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BGH Karlsruhe, AZ: XII ARZ 35/21, 06.10.2021
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