Detailansicht Urteil
Einzahlung der Einlage i.R.e. GmbH-Gründung auf das Konto eines dem Inferenten zuzurechnenden Cash-Pools("Cashpool 2")
BGH Karlsruhe, AZ: II ZR 273/07, 20.07.2009
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: II ZR 76/04, 16.01.2006
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: KapMR Zentralkonto Einlagezahlung Hin- und Herzahlen verdeckte Sacheinlage Cash-Pool Liquiditätsbedarfsspitzen Intramonatsschwankungen Kapitalerhöhung Einlageverbindlichkeiten Kapitalaufbringungsvorgang Zero-Balancing Cash-Management-System
Ähnliche Urteile
- Keine Prozessführungsbefugnis mehr nach Übertragung der eigenen Rechte auf ein anderes Unternehmen; § 265 ZPO
- Abberufung eines Mitglieds des Aufsichtsrates aus wichtigem Grund
- Aktienrechtliche Bilanznichtigkeitsklage: Ist der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens klagebefugt?
- Nebenintervention bei der aktienrechtlichen Anfechtungsklage auf Klägerseite setzt Beitritt innerhalb der Klagefrist des § 246 I AktG voraus
- Existenzvernichtungshaftung des Gesellschafter-Geschäftsführers einer insolventen GmbH (GAMMA)
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verkehrsunfall Wirtschaftsplan Sondereigentum Mietminderung Anfechtungsklage Kurioses Jahresabrechnung Gemeinschaftseigentum Organisationsbeschluss Protokoll Treppenlift Beirat Nutzungsentschädigung Eigenbedarfskündigung Verwalter Teilungserklärung Garage Nachbarrecht Abschleppen Abmahnung Schimmel Miete Makler Arzthaftung Eigentümerversammlung Beschluss Wohnungseigentümer Wurzeln Einstimmigkeit Tierhaltung Gegenabmahnung Verwaltungsbeirat Kündigung Veränderung Telefonwerbung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!