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Einschränkung des Notwehrrechts bei Verwendung eines Messer gegen alkoholisierten Angreifer
BGH Karlsruhe, AZ: 5 StR 134/14, 01.07.2014
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Auch der sofortige, tödliche Einsatz einer Waffe kann durch Notwehr gerechtfertigt sein. Gegenüber einem unbewaffneten Angreifer ist der Gebrauch eines bis dahin noch nicht in Erscheinung getretenen Messers allerdings in der Regel anzudrohen.

Die Erforderlichkeit des lebensgefährlichen Messereinsatzes ist auch dann zu verneinen, wenn der Angeklagte zumindest auf einen weniger sensiblen Körperteil des Angreifers hätte zielen können.

Eine Einschränkung des Notwehrrechts kann allein bereits aus einer dem Angeklagten bekannten massiven alkoholischen Beeinträchtigung des Opfers folgen, und zwar auch dann, wenn bei diesem eine eigene Alkoholisierung vorliegt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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