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Beschränkung des Notwehrrechts bei unter Drogeneinfluss stehendem Angreifer
BGH Karlsruhe, AZ: 1 StR 126/21, 16.06.2021
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Keywords: Notwehr (Erforderlichkeit: Verweis auf weniger gefährliche Verteidigungsmittel nur bei in der konkreten Situation zumutbarem Fehlschlagsrisiko; Gebotenheit:Verteidigungswillen: Motivbündel).
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