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Immaterieller Vermögensschadens bei vorübergehender Unbenutzbarkeit eines privaten Schwimmbades?
BGH Karlsruhe, AZ: VII ZR 183/79, 28.02.1980
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Es stellt keinen Vermögensschaden dar, wenn ein infolge eines Planungsfehlers undichtes Schwimmbad während der Zeit der Mängelbeseitigung vorübergehend nicht benutzt werden kann.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Nutzungsausfallentschädigung schaden messbar fühlbar feststellbar mietwagenkosten Gebrauchsvorteile