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Keine 2G-Beschränkung mehr für den Einzelhandel?
VG Frankfurt am Main, AZ: 5 L 182/22.F, 31.01.2022
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Aus der amtlichen Begründung der Coronavirus-Schutzverordnung werde nur auf die „bevorstehende Weihnachtszeit“ Bezug genommen. Das Gericht hat erhebliche Zweifel, ob es sich hierbei überhaupt um eine taugliche Begründung handele, jedenfalls müsse der Verordnungsgeber bei einer Verlängerung der Geltungsdauer erneut die Regelungen auf ihre Notwendigkeit hin überprüfen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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