Detailansicht Urteil
Zu geringe Mietfläche: Mieter kann auch bei weniger als 10% der vereinbarten Fläche Miete mindern
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 40/19, 25.11.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Bottrop, AZ: 11 C 165/20, 25.08.2021
-
AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, AZ: 11 C 545/13, 07.07.2014
-
OLG Düsseldorf, AZ: I-24 U 56/11, 17.11.2011
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 209/10, 02.03.2011
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Minderung Grundfläche Nutzfläche Wohnfläche Abweichung Kürzung REchtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Gewerbemietvertrag
Ähnliche Urteile
- Verdunkeltes Kellerfenster ist kein Grund zur Mietminderung; §§ 535, 536 BGB
- Beweissicherungsverfahren auch bei unstreitiger Verursachung zulässig, wenn der Beseitigungsaufwand ungeklärt ist; §§ 485 ff ZPO
- Vermieter kann im Vollstreckungsverfahren nach § 887 ZPO nicht die fehlende Mitwirkungspflicht des Mieters zur Mängelbeseitigung beanstanden
- Vermieter muss Verschlechterung der Wohnung bei Auszug darlegen und beweisen / Mieter haftet nicht für Kosten der Wohnungsabnahme
- Baustelle als Mietmangel im Gewerbemietrecht; § 536 BGB?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigentümerversammlung Teilungserklärung Protokoll Kündigung Verwalter Organisationsbeschluss Kurioses Tierhaltung Wirtschaftsplan Gegenabmahnung Anfechtungsklage Garage Nachbarrecht Miete Telefonwerbung Abschleppen Arzthaftung Treppenlift Einstimmigkeit Veränderung Nutzungsentschädigung Verwaltungsbeirat Beirat Wohnungseigentümer Schimmel Gemeinschaftseigentum Beschluss Eigenbedarfskündigung Mietminderung Verkehrsunfall Makler Sondereigentum Wurzeln Jahresabrechnung Abmahnung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!