Detailansicht Urteil
Klagen auf Einberufung oder Unterlassen einer unzulässig einberufenen Eigentümerversammlung richtet sich gegen den Verband, nicht gegen die einberufene Person; §§ 9b, 18, 24 WEG
AG Mainz, AZ: 73 C 30/21, 15.10.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 T 85/21, 24.02.2022
-
AG Konstanz, AZ: 4 C 525/20 WEG, 06.05.2021
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: REchtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop eintweilige Verfügung Wohnungseigentümerversammlung Dritter unzuständige Person
Ähnliche Urteile
- Darf ein WEG-Verwalter ohne Beschlussfassung Klage erheben?
- Zur demnächstigen Zustellung einer Anfechtungsklage bei schleppender Bearbeitung durch das Gericht, § 167 ZPO
- Einstweilige Verfügung gegen die vorzeitige Umsetzung eines angefochtenen Beschlusses; 33 23, 24, 44 WEG; 935ff ZPO
- Klagebegründungsfrist des § 45 WEG bleibt auch nach der Gesetzesreform materiell-rechtliche Ausschlussfrist
- Zur Berechnung der Reisekosten eines Rechtsanwaltes ist der Sitz der Verwaltung und nicht der Sitz der Wohnungseigentümergemeinschaft maßgeblich; §§ 27 WEG, 91 ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wurzeln Gemeinschaftseigentum Veränderung Kurioses Abmahnung Gegenabmahnung Eigenbedarfskündigung Kündigung Abschleppen Schimmel Makler Verwaltungsbeirat Telefonwerbung Treppenlift Beschluss Arzthaftung Eigentümerversammlung Verkehrsunfall Mietminderung Einstimmigkeit Protokoll Anfechtungsklage Wohnungseigentümer Teilungserklärung Verwalter Sondereigentum Wirtschaftsplan Miete Nutzungsentschädigung Jahresabrechnung Beirat Organisationsbeschluss Tierhaltung Garage Nachbarrecht
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!