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Haftung des Luftfahrtunternehmens bei Irrtum über rechtzeitiges Erreichen eines Anschlussfluges
EuGH Luxemburg, AZ: C-321/11, 04.10.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Flug Verspätung Flugreise Schadenersatz Pauschalreise Urlaub Urlaubsreise Ausfall Annulierung annulierenabgesagt Absage Flugplatz Flughafen REisender Gast Reisegast Fluggast Tourist Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Anschlussflug
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