Detailansicht Urteil
Zum Anspruch auf Abberrufung eines Verwalters und zur Unwirksamkeit eins Wirtschaftsplanes: §§ 27, 28 WEG
AG Konstanz, AZ: 4 C 436/19 WEG, 07.11.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 105/11, 10.02.2012
-
AG Augsburg, AZ: 30 C 2739/08, 23.02.2011
-
OLG Hamburg, AZ: 2 Wx 6/08, 24.03.2010
-
AG Bottrop, AZ: 5 II 41/02, 04.11.2004
-
OLG Hamm, AZ: 15 W 396/03, 22.12.2003
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Modernisierende Instandsetzung oder bauliche Veränderung bei Austausch einer Ölheizung gegen eine Gasheizung?
- Zur verspäteten Zustellung einer Anfechtungsklage bei falscher Adressangabe des Verwalters; § 167 ZPO
- Zum Anspruch auf Abberufung eines Verwalters durch eine Minderheit; §§ 21 Abs. 4, 8, 26 Abs. 3 WEG
- Zur Teilnahme von Angestellten der Verwaltung an einer Eigentümerversammlung / Vom Verwalter aufgestellte Garagenordnung muss beschlossen werden
- Zur Zustellung einer Anfechtungsklage als demnächst gem § 167 ZPO bei zunächst falscher Adressangabe und anschließender verzögerter Zustellung durch das Gericht
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Schimmel Tierhaltung Mietminderung Wohnungseigentümer Garage Wurzeln Telefonwerbung Arzthaftung Miete Verkehrsunfall Anfechtungsklage Abmahnung Gegenabmahnung Treppenlift Jahresabrechnung Kurioses Verwaltungsbeirat Beschluss Verwalter Veränderung Nachbarrecht Eigentümerversammlung Kündigung Protokoll Gemeinschaftseigentum Abschleppen Eigenbedarfskündigung Teilungserklärung Sondereigentum Makler Nutzungsentschädigung Wirtschaftsplan Beirat Organisationsbeschluss Einstimmigkeit
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Die Ausführungen zum Wirtschaftsplan sind dagegen nicht sehr überzeugend. Dem Amtsgericht mag noch zuzustimmen sein, dass der Wirtschaftsplan eine prognostische Aufstellung der künftigen voraussichtlichen Kosten darstellt. Auch trifft es zu, dass bei einer nicht der ordnungemäßen Verwaltung entsprechenden Kostenposition nicht der gesamte Wirtschaftsplan für ungültig zu erklären ist.
Jedoch hier auf die alleinige Möglichkeit der Beschlussersetzungsklage abzustellen, ist verfehlt und entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben, als das Gericht den Wirtschaftsplan auch nur in einer Kostenposition für ungültig erklären kann, ohne dass es einer Ersetzung dieser Kostenposition durch das gericht bedarf.