Detailansicht Urteil
Begründet eine fehlerhafte Rechtsauskunft eines Betriebsratsvorsitzenden die Möglichkeit der nachträglichen Zulassung einer Kündigungsschutzklage?
LAG Hamm, AZ: 14 Sa 938/21, 11.01.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BAG Erfurt, AZ: 2 AZR 43/20, 30.07.2020
-
BAG Erfurt, AZ: 2 AZR 267/08, 20.01.2009
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado.de
Keywords: Kündigungsschutzklage Tarifverträge für die Eisen-, Metall- und Elektroindustrie NRW Maschinenführer Betriebsrat Einschreiben Betriebsratsanhörung Betriebsratsvorsitzender BEM-Gespräch Arbeitnehmer Übermittlung fristwahrender Schriftsätze Versäumung der Dreiwochenfrist
Ähnliche Urteile
- Ersatz von Detektivkosten: Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer wegen Unterschlagung
- Kein Fahhradhelm - Kürzung eines unfallbedingten Schadensersatzbetrags wegen Mitverschulden?
- Initiativrecht des Betriebsrats für Einführung einer elektronischen Zeiterfassung
- Schadensersatzanspruch eines Beamten wegen abgelehnten Urlaubsantrag
- Eigenmächtiger Urlaubsantritt trotz Personalmangel als Kündigungsgrund?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Anfechtungsklage Verwalter Eigenbedarfskündigung Nachbarrecht Miete Makler Abschleppen Verwaltungsbeirat Schimmel Kurioses Verkehrsunfall Telefonwerbung Jahresabrechnung Teilungserklärung Gegenabmahnung Organisationsbeschluss Abmahnung Eigentümerversammlung Beschluss Sondereigentum Gemeinschaftseigentum Treppenlift Tierhaltung Einstimmigkeit Arzthaftung Nutzungsentschädigung Beirat Wurzeln Veränderung Mietminderung Garage Protokoll Wirtschaftsplan Wohnungseigentümer Kündigung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!