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Nichtigkeit einer Jahresabrechnung - Ausgeschiedener Wohnungseigentümer klagebefugt
AG Recklinghausen, AZ: 90 C 49/21, 26.04.2022
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AG Bottrop, AZ: 20 C 1/20, 15.01.2021
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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- Fehlerhafte Anfangs- und Endbestände lassen Plausibilität der Jahresabrechnung entfallen; § 28 Abs. 2 WEG
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- Beschluss über die Jahresabrechnung ist seit dem 01.12.2020 teilnichtig; § 28 Abs. 2 WEG; (a.A.: LG Dortmund 1 S 85/22)
- Parteibezeichnung kann der Auslegung unterliegen / Falscher Verteilerschlüssel wirkt sich grds. auf die Zahlungspflichten aus / Drei Vergleichsangebote bei größeren Vorhaben Pflicht
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Das Amtsgericht hat leider offengelassen, ob ein ausgeschiedener Wohnungseigentümer auch dann klagebefugt ist, wenn er zum Zeitpunkt der Beschlussfassung, nicht aber zum Zeitpunkt der Klageerhebung, noch Eigentümer war. Hierfür dürfte sprechen, dass das Rechtsschutzbedürfnis für eine solche Klage zumindest nicht zu verneinen sein dürfte, wenn dem ausgeschiedenen Wohnungseigentümer aus der Beschlussfassung noch Verpflichtungen treffen.