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Nichtigkeit einer Jahresabrechnung - Ausgeschiedener Wohnungseigentümer klagebefugt
AG Recklinghausen, AZ: 90 C 49/21, 26.04.2022
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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Das Amtsgericht hat leider offengelassen, ob ein ausgeschiedener Wohnungseigentümer auch dann klagebefugt ist, wenn er zum Zeitpunkt der Beschlussfassung, nicht aber zum Zeitpunkt der Klageerhebung, noch Eigentümer war. Hierfür dürfte sprechen, dass das Rechtsschutzbedürfnis für eine solche Klage zumindest nicht zu verneinen sein dürfte, wenn dem ausgeschiedenen Wohnungseigentümer aus der Beschlussfassung noch Verpflichtungen treffen.