Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Nichtigkeit einer Jahresabrechnung - Ausgeschiedener Wohnungseigentümer klagebefugt
AG Recklinghausen, AZ: 90 C 49/21, 26.04.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Auch ein ausgeschiedener Wohnungseigentümer ist klagebefugt für eine Anfechtungsklage, wenn er jedenfalls zum Zeitpunkt der Klageeinreichung noch im Grundbuch als Eigentümer eingetragen war.

Die Beschlussfassung über ein Jahresabrechnung ist nichtig, wenn diese zum Zeitpunkt der Beschlussfassung noch nicht vorlag.

Enthält die vorgelegte Jahresabrechnung nicht die Sollbeträge für die Hausgeldvorschüsse, sondern die Ist-Beträge der geleisteten Hausgeldzahlungen, die bereits im beschlossenen Wirtschaftsplan tituliert wurden, ist die Abrechnung wegen einer unzulässigen Doppelbelastung nichtig.
Die Entscheidung des AG Recklinghausen entspricht der ganz h.M.

Das Amtsgericht hat leider offengelassen, ob ein ausgeschiedener Wohnungseigentümer auch dann klagebefugt ist, wenn er zum Zeitpunkt der Beschlussfassung, nicht aber zum Zeitpunkt der Klageerhebung, noch Eigentümer war. Hierfür dürfte sprechen, dass das Rechtsschutzbedürfnis für eine solche Klage zumindest nicht zu verneinen sein dürfte, wenn dem ausgeschiedenen Wohnungseigentümer aus der Beschlussfassung noch Verpflichtungen treffen.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop