Detailansicht Urteil
Neuer Verwalter muss noch nicht abgeschlossene Jahresabrechnungen des Vorverwalters erstellen; §§ 9, 9a WEG
AG Kassel, AZ: 800 C 1850/21, 11.11.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Dortmund, AZ: 1 T 51/18, 06.07.2018
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 89/17, 16.02.2018
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 249/15, 25.01.2017
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 205/16, 05.10.2016
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 4/14, 17.04.2014
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Wohnungseigentümergemeinschaft haftet nicht für durch Verwalterverschulden vor dem 01.12.2020 entstandene Schäden gegenüber Miteigentümer; §§ 26, 27 WEG; 280 BGB
- Zur bestimmtheit eines Klageantrages auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen; § 18 Abs. 4 WEG
- Verwalter muss Honorar aufgrund unzulässiger Klausel im Verwaltervertrag an die WEG zurückzahlen; §§ 812, 818 BGB
- Eigentümerversammlung um 16.00 Uhr zulässig --- Beiratswahl muss in der Einladung nicht konkretisiert werden
- Verwalterhonorar darf nicht rückwirkend erhöht werden; §§ 9 Abs. 1, § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Miete Protokoll Wohnungseigentümer Jahresabrechnung Tierhaltung Gegenabmahnung Kurioses Gemeinschaftseigentum Mietminderung Garage Eigentümerversammlung Beschluss Sondereigentum Organisationsbeschluss Verwalter Makler Beirat Kündigung Veränderung Nutzungsentschädigung Abmahnung Telefonwerbung Teilungserklärung Treppenlift Abschleppen Eigenbedarfskündigung Schimmel Nachbarrecht Verwaltungsbeirat Anfechtungsklage Arzthaftung Wirtschaftsplan Wurzeln Verkehrsunfall Einstimmigkeit
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!