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Besteht ein Unterschied, ob eine neue Krankheit kurz nach oder unmittelbar vor der Wiederaufnahme der Arbeit ausgebrochen ist?
BAG Erfurt, AZ: 2 AZR 464/65, 11.10.1966
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Erkrankt ein Arbeiter an einer neuen Krankheit, nachdem er vom Arzt gesund geschrieben worden ist, so entsteht ein neuer Anspruch auf Krankengeldzuschuss, auch wenn er die Arbeit noch nicht wieder aufgenommen hatte.

Es macht bei natürlicher Betrachtung keinen wesentlichen Unterschied aus, ob eine neue Krankheit kurz nach oder unmittelbar vor der Wiederaufnahme der Arbeit ausgebrochen ist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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