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Wird die Arbeitsunfähigkeit infolge der ersten Erkrankung auch durch einen misslungenen Versuch, die Arbeit wiederaufzunehmen, beendet ?
BAG Erfurt, AZ: 5 AZR 468/80, 01.06.1983
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Ein Arbeiter ist nach voraufgegangener krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit in der Regel wieder arbeitsfähig, wenn er einer ärztlichen Beurteilung folgend seine Tätigkeit wieder aufnimmt.

Bei einem Arbeitsversuch kann die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit weiterbestehen. Um einen solchen Arbeitsversuch handelt es sich, wenn ein Zimmererhelfer nur unter Schmerzen seine Arbeit verrichten kann und seinen verletzten Finger ständig abspreizen muß, um jede Berührung mit den Arbeitsmaterialien zu vermeiden, und wenn daraufhin die ärztliche Behandlung fortgesetzt werden muß.

Die fortlaufend bestehende krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit löst nur einmal einen Anspruch auf Lohnfortzahlung für die Dauer von sechs Wochen aus.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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