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Anfechtung eines Negativbeschluss über eine E-Auto-Ladestation in der Tiefgarage
AG Düsseldorf, AZ: 291a C 45/17, 18.10.2017
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Der Negativbeschluss zum Antrag auf Gestattung einer Stromzuleitung - für ein Elektroauto - zum Tiefgaragenstellplatz entspricht i.d.R. mangels Ermessensreduzierung auf Null ordnungsmäßiger Verwaltung.

Ein Anspruch des Einzelnen auf Modernisierungsmaßnahmen (§ 22 Abs. 2 WEG) besteht nicht.

Auch aus § 21 Abs. 5 Nr. 6 WEG folgt kein Anspruch auf den Elektroanschluss.

Wenn künftig weitere Eigentümer solche Anschlüsse verlegen wollten, gäbe es eine Vielzahl von Kabeln in der Tiefgarage, was bei einer Ladestation für mehrere Pkw vermeidbar ist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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