Detailansicht Urteil
Ehemaliger Verwalter muss auch elektronische Verwaltungsunterlagen herausgeben
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980a C 43/21, 13.05.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980b C 38/21, 29.04.2022
-
AG Essen-Borbeck, AZ: 24 C 822/2021, 21.04.2022
-
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980a C 25/21 WEG, 05.08.2021
-
AG Oberhausen, AZ: 34 C 70/17, 10.04.2018
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 51/16, 11.08.2017
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: ausgeschiedener WEG Verwalter Wohnungseigentümergemeinschaft Unterlagen Beschlüsse Protokolle herausgeben Buchhaltung Abrechnungen
Ähnliche Urteile
- Keine eigenmächtige Ahndung von Parkverstößen durch PARKcontrol24 Ltd.; §§ 1004, 823 BGB
- Grds. kein Wegerecht zum Garten über das Sondernutzungsrecht eines anderen Miteigentümers
- Unpünktliche Mietzahlung als fristloser Kündigungsgrund nach vorheriger Abmahnung
- Richter verweigert freie Beweiswürdigung und denkt sich eigene Geschehnisabläufe aufgrund eigener Lebenserfahrung aus
- Zur erneuten Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz aufgrund erstinstanzlicher fehlerhafter Feststellungen; § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kündigung Eigenbedarfskündigung Treppenlift Garage Gegenabmahnung Eigentümerversammlung Wurzeln Nutzungsentschädigung Organisationsbeschluss Tierhaltung Kurioses Makler Abschleppen Arzthaftung Beirat Abmahnung Wirtschaftsplan Veränderung Jahresabrechnung Teilungserklärung Verwaltungsbeirat Wohnungseigentümer Beschluss Einstimmigkeit Nachbarrecht Sondereigentum Mietminderung Protokoll Miete Schimmel Verwalter Anfechtungsklage Verkehrsunfall Telefonwerbung Gemeinschaftseigentum
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
