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Konkludenter Abschluss eines Gewerbe-Mietvertrages
OLG Dresden, AZ: 5 U 1572/20, 30.09.2020
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In der Unterzeichnung des vom Vermieter gestellten Vertragsentwurfes durch den Mietinteressenten liegt ein Antrag auf Abschluss eines Mietvertrages.

Sieht der Vertragsentwurf vor, dass der zunächst nur von einer Partei unterzeichnete Mietvertragsentwurf der anderen Partei zur Unterzeichnung ausgehändigt und übersandt wird und diese das Vertragsangebot innerhalb einer Frist von 3 Wochen anzunehmen hat, die durch Zugang der Annahmeerklärung gewahrt werden muss, beinhaltet – vom Empfängerhorizont des Mietinteressenten aus betrachtet – die von einem Mitarbeiter der Hausverwaltung ausgeführte tatsächliche Übergabe der Räumlichkeiten an ihn – bei der auch die von ihm unterzeichneten Vertragsentwürfe übergeben wurden – keine Erklärung der Annahme des Angebots auf Abschluss eines Mietvertrages.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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