Detailansicht Urteil
Konkludenter Abschluss eines Gewerbe-Mietvertrages
OLG Dresden, AZ: 5 U 1572/20, 30.09.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Bottrop, AZ: 11 C 119/21, 26.08.2021
-
LG Essen, AZ: 5 0 120/21, 16.08.2021
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 31/18, 29.04.2020
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 91/16, 17.05.2018
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZB 74/16, 30.01.2018
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: gewerbliches Mietrecht Mietverhältnis Mietertrag Laden Geschäft Gewerbe Objekt Abschluss Vertragsvereinbarung Willenserklärung Übereinstimmung gemeinsam Einigung vertrag abgeschlossen wirksam konkludlent schlüssiges verhalten nicht ausdrücklich
Ähnliche Urteile
- Streitwert für Hausverbot eines Besuchers einer vermieteten Wohnung ist mit 3.000,00 EUR bis 5.000,00 EUR anzusetzen; §§ 52 Abs. 2 GKG; 23 Abs. 3 S. 2 RVG
- Zu den Voraussetzungen der Bestellung eines Notanwaltes gem. § 78b ZPO
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Privater Waffenhändler hat keinen Anspruch auf Videoüberwachung seines Grundstücks
- Fristlose Kündigung des Mietvertrages nach Drohung des Mieters mit dem Gebrauch einer Gaspistole
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Organisationsbeschluss Gemeinschaftseigentum Wohnungseigentümer Tierhaltung Garage Kurioses Sondereigentum Verkehrsunfall Schimmel Telefonwerbung Teilungserklärung Makler Protokoll Verwaltungsbeirat Verwalter Arzthaftung Jahresabrechnung Nachbarrecht Veränderung Beirat Abschleppen Beschluss Gegenabmahnung Mietminderung Anfechtungsklage Wirtschaftsplan Abmahnung Nutzungsentschädigung Einstimmigkeit Miete Kündigung Eigentümerversammlung Treppenlift Eigenbedarfskündigung Wurzeln
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!