Detailansicht Urteil
Jeder Wohnungseigentümer hat einen Anspruch auf Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in der nächsten Eigentümerversammlung; §§ 23, 24 WEG
LG Hamburg, AZ: 318 T 16/22, 13.07.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG München I, AZ: 1 S 5166/11, 16.05.2011
-
OLG Frankfurt a. M., AZ: 20 W 426/05, 18.08.2008
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Tagesordnungspunkte TOP Aufnahme Verwalter Anspruch rechtsmissbrauch treuwidrig Rechtsmißbrauch Bottrop
Ähnliche Urteile
- Geringe Kostenabweichung macht Wirtschaftsplan nicht anfechtbar - Erstattung eines angeblichen Darlehns erfordert Nachweis über den Grund der Gewährung
- Zum rechtmäßigen Ausschluss von einer Eigentümerversammlung - Zu den Grenzen einer Protokollierungsklausel in der Teilungserklärung
- Rückbau oder Genehmigung einer baulichen Veränderung? - Welche Ansprüche hat ein Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft?
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Arzthaftung Abschleppen Abmahnung Gegenabmahnung Nachbarrecht Eigentümerversammlung Kurioses Anfechtungsklage Kündigung Organisationsbeschluss Wohnungseigentümer Einstimmigkeit Verwalter Tierhaltung Eigenbedarfskündigung Makler Jahresabrechnung Beirat Garage Wurzeln Veränderung Protokoll Wirtschaftsplan Sondereigentum Telefonwerbung Treppenlift Schimmel Nutzungsentschädigung Mietminderung Miete Beschluss Verkehrsunfall Teilungserklärung Verwaltungsbeirat Gemeinschaftseigentum
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!