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Verjährungsfrist einer fehlerhaften Planungsleistung bei einer WEG
OLG Düsseldorf, AZ: 22 U 66/21, 08.10.2021
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Auch wenn bei einer fehlerhaften Planungsleistung der haftungsbegründende Tatbestand vor der Abnahme des Planungswerks vollendet worden ist, beginnt die Verjährung der sie betreffenden Mängelansprüche aus § 634 BGB gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB i.V.m. § 634a Abs. 2 BGB mit Abnahme der Planungsleistung im Bauwerk.

Das Vorhandensein und die fehlende Erkennbarkeit eines Mangels stehen der Abnahme und somit auch der konkludenten Abnahme nicht entgegen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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