Detailansicht Urteil
WEG-Verwalter hat keine Rechtsmittel gegen eine zu seinen Lasten ergehende Kostenentscheidung gem. § 49 Abs. 2 WEG in der Berufungsinstanz, §§ 91a Abs. 2, 99 Abs. 2, 321a, 567, 574 ZPO
OLG Köln, AZ: 16 W 13/11, 28.04.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG München I, AZ: 1 S 19129/08, 27.04.2009
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 13 T 33/08, 03.11.2008
-
LG Wuppertal, AZ: 9 S 356/94, 26.10.1995
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verwalter kostenentscheidung weg Prozess Anfechtung Anfechtungsklage Beschlussfassung Beschluss Gerichtsentscheidung Kosten Rechtsstreit Anfechtungsverfahren Beschlussanfechtung Wohnungseigentümer Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Kostentragung Kostentragungspflicht Prozesskosten § 48 Abs. 1 S. 2 u. Abs. 2, 49 Abs. 2 WEG, 91a Abs. 2 S. 1, 99 Abs. 1, 569 ZPO sofortige Beschwerde Berufung Berufungsinstanz Kostenbeschwerde
Ähnliche Urteile
- Streiwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
- Garageneigentümer müssen Garagentore selber Instand setzen / abweichende Kostenregelung in der Teilungserklärung ist nicht mehr wirksam; §§ 16 Abs. 2, 47 WEG
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Neue Hausverwaltung muss sich den Eigentümern persönlich vorstellen
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gegenabmahnung Mietminderung Nachbarrecht Kündigung Gemeinschaftseigentum Kurioses Wurzeln Einstimmigkeit Miete Abschleppen Organisationsbeschluss Nutzungsentschädigung Wirtschaftsplan Eigenbedarfskündigung Schimmel Veränderung Treppenlift Wohnungseigentümer Anfechtungsklage Eigentümerversammlung Makler Telefonwerbung Tierhaltung Beirat Jahresabrechnung Protokoll Verkehrsunfall Beschluss Garage Verwalter Arzthaftung Abmahnung Verwaltungsbeirat Teilungserklärung Sondereigentum
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Einzige Ausnahme: Das Berufungsgericht kann die Rechtsbeschwerde bei grundsätzlicher Bedeutung der Sache oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gem. § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO zulassen. Hierfür ist aber eine Kammerentscheidung notwendig, §§ 66 Abs. 6 S. 2, 68 Abs. 1 S. 5 GKG (BGHZ 154, 200).