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Verluste durch Vermietung einer Ferienwohnung in Portugal wird nicht im negativen Progressionvorbehalt berücksichtigt
FG Köln, AZ: 4 K 2117/16, 24.03.2021
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Negative, nach Abkommensrecht steuerfrei gestellte Einkünfte eines im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen aus der Vermietung einer in Portugal gelegenen Eigentumswohnung sind gemäß § 32b Abs. 1 S. 2 Nr. 3 EStG nicht im Rahmen des negativen Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen.

Die Nichtberücksichtigung des Vermietungsverlustes im Rahmen des negativen Progressionsvorbehalts verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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