Detailansicht Urteil
Der Streitwert für eine Anfechtungsklage einer Jahresabrechnung bestimmt sich nach der Abrechnungsspitze; 49 GKG
AG Köln, AZ: 215 C 61/21, 19.05.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 35/22, 04.07.2022
-
LG Köln, AZ: 29 T 44/22, 13.06.2022
-
LG Lüneburg, AZ: 3 T 55/21, 15.03.2022
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-09 S 45/21, 08.03.2022
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Streiwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Klage auf künftige Haugelder bei Nichtzahlung - Grds. keine Aufrechnung oder Zurückbehaltung mit Gegenforderungen; §§ 9b, 16 Abs. 2 WEG; 259 ZPO
- Der Anspruch auf Nachbesserung der Abrechnung ist gegen die Gemeinschaft zu richten
- Beschlussfassung über Gesamtabrechnug führt zur Teinichtigkeit; §§ 28 WEG, 139 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigentümerversammlung Organisationsbeschluss Wohnungseigentümer Beirat Teilungserklärung Verwaltungsbeirat Verkehrsunfall Einstimmigkeit Wurzeln Arzthaftung Jahresabrechnung Garage Miete Abschleppen Wirtschaftsplan Verwalter Sondereigentum Tierhaltung Anfechtungsklage Mietminderung Treppenlift Makler Telefonwerbung Kündigung Veränderung Schimmel Kurioses Gemeinschaftseigentum Nutzungsentschädigung Gegenabmahnung Nachbarrecht Beschluss Abmahnung Eigenbedarfskündigung Protokoll
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!