Detailansicht Urteil
Gartengestaltung ( 7m hohes Kreuz) darf das Erscheinungsbild der Gartenanlage nicht beeinträchtigen; §§ 9b, 14, 20 Abs. 3, 4 WEG
LG Düsseldorf, AZ: 25 S 56/21, 22.06.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Essen, AZ: 196 C 272/15, 02.06.2016
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 57/15, 22.04.2016
-
AG Hannover, AZ: 481 C 27/11, 25.02.2011
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Gartennutzung Sondernutzungsrecht Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Rückbau oder Genehmigung einer baulichen Veränderung? - Welche Ansprüche hat ein Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft?
- Wohnungseigentümer müssen Kameraattrappen und bauliche Veränderungen nicht dulden - Klage auf Unterlassen auch ohne Beschluss zulässig -Kein Zurückbehaltungsrecht zwischen Geldforderung und Unterlassungs-/Beseitigungsanspruch
- Wohnungseigentümer hat eigenen Anspruch auf Beseitigung eines Balkon-Sichtschutzes; §§ 9a, 20 WEG; 1004 BGB
- 2m hoher Sichtsschutzzaun in Eigentümergemeinschaft stellt keine Beeinträchtigung i.S.d. § 14 WEG dar
- Wie bestimmt muss ein Beschluss über die Genehmigung einer baulichen Veränderung sein?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Treppenlift Nachbarrecht Wurzeln Verwaltungsbeirat Wohnungseigentümer Nutzungsentschädigung Wirtschaftsplan Protokoll Teilungserklärung Abmahnung Veränderung Anfechtungsklage Sondereigentum Tierhaltung Arzthaftung Gegenabmahnung Kurioses Garage Kündigung Einstimmigkeit Eigentümerversammlung Verwalter Gemeinschaftseigentum Verkehrsunfall Jahresabrechnung Organisationsbeschluss Mietminderung Beirat Eigenbedarfskündigung Abschleppen Beschluss Miete Telefonwerbung Makler Schimmel
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!