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Mindestparkdauer für Parken mit Parkscheibe ist 30min
VG Karlsruhe, AZ: 1 K 1829/12, 18.02.2014
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Eine verkehrsrechtliche Anordnung, die das Parken mit Parkscheibe auf 10 min beschränkt, ist fehlerhaft.

Macht die Straßenverkehrsbehörde von dem Zusatzzeichen mit Bild 318 Gebrauch, so kann sie die Höchstdauer des Parkens nur nach Stunden, nicht jedoch nach Minuten bemessen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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