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Nacherfüllung: Käufer muss zulassen, dass der Händler das Fahrzeug zunächst untersucht
OLG Köln, AZ: 19 U 123/16, 09.02.2017
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Es besteht eine Obliegenheit des Käufers, dem Verkäufer die Kaufsache zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen für eine entsprechende Untersuchung zur Verfügung zu stellen.

Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, sich auf ein Nacherfüllungsverlangen des Käufers einzulassen, bevor dieser ihm nicht Gelegenheit zu einer solchen Untersuchung der Kaufsache gegeben hat.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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