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Gebrauchtwagenkäufer muss Händler zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung einräumen
LG Aachen, AZ: 1 O 424/15, 25.08.2016
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Ein Anspruch des Käufers auf Rückabwicklung des Gebrauchtwagenkaufvertrags nach §§ 437 Nr. 2, 440, 433, 434 i.V.m. §§ 323, 346 BGB scheidet aus, wenn dem Verkäufer keine hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung gemäß § 439 BGB eingeräumt wird.

Dies ist dann der Fall, wenn der Käufer das Fahrzeug und den Motor trotz der umgehend vom Verkäufer erklärten Bereitschaft zur Mängelbeseitigung von Dritten zerlegen lässt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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