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Nichteigentümer darf Versammlungsprotokoll auch nicht als Vertreter seiner im Grundbuch eingetragenen Ehefrau unterzeichnen; § 24 WEG
LG Essen, AZ: 9 T 49/04, 06.07.2004
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Bestimmt die Teilungserklärung, dass zur Gültigkeit der Beschlussfassung zwei von der Eigentümerversammlung bestimmte Wohnungseigentümer das Protokoll zu unterzeichnen ahben, genügt es nicht den Anforderungen an die Teilungserklärung, wenn der nicht im Grundbuch eingetragene Ehemann einer Wohnungseigentümerin als Vertreter das Protokoll unterzeichnet.

Dies gilt jedenfalls für den Fall, dass genügend Wohnungseigentümer der Versammlung begewohnt haben, die das Protokoll hätten unterzeichnen können.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop