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Nicht der Teilungserklärung entsprechendes Protokoll führt zur Anfechtbarkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen
OLG Hamm, AZ: 15 W 393/04, 29.09.2005
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OLG Frankfurt a. M., AZ: 20 W 500/08, 17.01.2011
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OLG Hamm, AZ: 15 W 509/04, 29.09.2005
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 2/97, 03.07.1997
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: WEG Frank Dohrmann Rechtsanwalt Bottrop Beschlussanfechtung Verwalter Eigentümerversammlung Anfechtung Protokoll Protokollierung Form Formfehler fehlerhafte Protokollierung Verschulden Haftung Verwalterhaftung Teilungserklärung Regelung Eigentümer Wohnungseigentümer Versammlung Wohnungseigentümerversammlung Protokollierungsklausel Verletzung Vertragspflichten Unterschrift Unterschriften
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- Anfechtungsfrist versäumt: Es können nur noch Nichtigkeitsgründe geltend gemacht werden; §§ 21, 46 WEG
- mehrheitlicher Umlaufbeschluss gem. § 23 Abs. 3 WEG nur bei umfassender Vorbefasung auf einer Eigentümerversammlung möglich
- Vertreterversammlung auch in der Corona-Pandemie unzulässig; §§ 23, 44 WEG
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