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Mieter muss Vermieter für Wartungsarbeiten in die Wohnung lassen; § 535 BGB
AG Düsseldorf, AZ: 236 C 127/22, 26.07.2022
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Der Mieter ist auch ohne besondere vertragliche Abrede verpflichtet, den Vermieter zwecks Besichtigung oder zwecks Durchführung notwendiger Arbeiten in die Wohnung zu lassen.

Zwar kann der Vermieter nicht jedweden Anlass zur Begründung für ein Besichtigungsrecht der Wohnung anführen, sondern es müssen besondere Umstände - namentlich konkrete sachliche Gründe, insbesondere zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Objekts – vorliegen.

Solche sind in Gestalt der Notwendigkeit zur Wartung der Gastherme durch den Schornsteinfeger sowie zur Nachmontage von Rauchmeldern gegeben.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Betreten Handwerker