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Einstweilige Verfügung bei einer unberechtigten Eigenbedarfskündigung
LG Hamburg, AZ: 307 S 34/07, 07.06.2007
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Der Schadensersatzanspruch des Wohnungsmieters wegen unberechtigter Eigenbedarfskündigung ist nach der Räumung auf Naturalrestitution und daher auf erneute Überlassung der Wohnung gerichtet und kann mit einstweiliger Verfügung auf ein Verbot, die Wohnung Dritten zu überlassen oder die Wohnung zu veräußern, vorläufig gesichert werden, solange eine Vermietung an einen Dritten nicht bereits erfolgt ist.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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